Wie funktioniert die Freizeitliga?

 

Hier ein kleiner Auszug aus den Durchführungsbestimmungen

für WFV Freizeitfussball Liga - Frauen

 

1. Mitgliedschaft und Spielleitende Behörden

An den Meisterschaften und Pokalwettbewerben im Frauen  - Freizeitligafußball können sich nur Mannschaften und Gruppen beteiligen, die einem WFV-Verein angehören oder als eigenständige Freizeitsportgruppe Mitglied des Württembergischen Fußballverbandes und des Württembergischen Landessportbundes sind. Für die Organisation und Durchführung der Spiele ist ein Ausschuß zuständig, der aus einem Vorsitzenden (Oberspielleiter) einem Staffelleiter/in und einem weiblichen Beisitzer besteht.

2. Spieljahr und Spielberechtigung

Das Spieljahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Meisterschaft wird in diesem Zeitraum durchgeführt. Spielberechtigt sind nur Spielerinnen, die im Besitz eines von der WFV-Freizeitliga ausgestellen Spielerpasses (Weißer Spielerpass). Passanträge werden vom 1. Januar bis 30. September eines Jahres genehmigt. Spielerinnen aus dem aktiven Verbandsspielbetrieb (im Besitz eines gelben Passes) dürfen nicht in einer Mannnschaft im Freizeitligafußball eingesetzt werden, genauso umgekehrt, Spielerinnen der Freizeitliga nicht im Verbandsspielbetrieb. Erst Spielerinnen ab 35 Jahren und älter können auf Antrag gleichzeitig sowohl am  Freizeit und Verbandsspielbetrieb teilnehmen. Spielerinnen sind ab dem 12 Lebensjahr in der Freizeitliga spielberechtigt. Dies alles wird vor dem Spiel durch die Passkontrolle des geprüften Schiedsrichters kontrolliert.

3. Spielmodus

Ab zwei teilnehmenden Staffeln spielen die Staffelersten und zweiten den Gesamtsieger aus. Die Spiele haben in einem Zeitraum von zwei Wochen, jedoch wenn möglich nicht an Sonn- und Feiertagen  stattzufinden. Kommt ein Spiel im angesetzten Zeitraum nicht zur Austragung muß es innerhalb der folgenden vier Wochen nachgeholt werden. Generell gilt, Spiele des vorletzten und letzten Spieltages können nicht verlegt werden. Die Rundenspiele werden nach Punktewertung in Vor- und Rückspielen mit Wechsel des Spielfeldes ausgetragen.

4. Spielregeln

Es wird an die Anlehnung der Regeln des Verbandspielbetriebes der Mädchen C gespielt.

 

Diese beinhaltet:            Spielzeit: 2 x 35 Minuten
                                            Spielverlängerung: 2 x 5 Minuten (bei Entscheidungsspielen)
                                            Spielfeld: Kleinfeld
                                            Anzahl Spielerinnen: 6 Feldspielern 1 Torhüterin  und 4 Auswechselspieler
                                            Abseitsregel: nicht aufgehoben
                                            Rückpaßregel: nicht aufgehoben
                                            Strafen: Gelbe Karten, 5 Minuten Zeitstrafe, rot Karten

                                           

5. Schiedsrichtergestellung, Platzgestellung und Strafen

Die gastgebende Mannschaft ist für die Gestellung eines geprüften Schiedsrichters verantwortlich. Erscheint ein bestellter Schiedsrichter nicht, muß dies auf dem Spielberichtsbogen festgehalten werden. Zur Unterstützung des Schiedsrichters hat jede Mannschaft einen Linienrichter zu stellen. Dem Schiedsrichter muß vor Beginn des Spieles ein vollständig ausgefüllter Spielberichtsbogen vorgelegt werden. Beanstandungen bei der Paßkontrolle sind vom Schiedsrichter auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Auf Veralngen ist der Spielführerin einer Mannschaft vom Schiedsrichter Einblick in die Spielerpässe der anderen Mannschaft zu gewähren.

Die in der Terminliste zuerst geannte Mannschaft hat sich um einen Platz zu bemühen und ist für die Bereitstellung und Herrichtung des Spielfeldes verantwortlich. Es ist zudem möglich Hin - und rückspiel auf dem sleben Platz auszutragen. Die für die Platzgestellung verantwortliche Mannschaft hat mindestens zwei Bälle, Umkleideräume, sowie eine in Erster Hilfe ausgebildete Person zu sorgen.

Eine Spielerin die vom Schiedsrichter insgesamt dreimal gelb, oder und dreimal eine Zeitstrafe erhalten hat, ist für ein Spiel nach schriftlicher Benachrichtigung durch die spielleitende Behörde gesperrt!

6. Wechsel des Vereins oder der Mannschaft

Will eine Spielerin vom Verbandsspielbetrieb zum Freizeitligafußball wechseln, tritt eine Wechselfrist von vier Wochen ein. Ein erneuter Wechsel zum Verbandsspielbetrieb ist erst nach Ablauf von sechs Monaten wieder zulässig. Beim Wechsel innerhalb der Freizeitfußball Liga fällt eine Spielsperre von vier Wochen an. Ab dem vorletzten Spieltag ist kein Spielerwechsel mehr möglich, dies gilt auch für den Wechsel vom Verbandsspielbetrieb. Will eine Spielerin innerhalb ihres Vereines vom Verbansspielbetrieb zum Freitzeitliga Fußball oder umgekehrt wechseln, so entfällt keine Wartefrist. Aber ein erneuter Wechsel innerhalb des Vereines ist erst nach Ablauf von sechs Monaten wieder zulässig